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Ti
ere sind unsere Mitgeschöpfe.

Wenn bedingt durch Konsumverlangen der Menschen nach Fleisch, die so sehr gewünschte Qualvermeidung der sogenannten "Schächttiere" sich schon nicht verhindern lässt, muss zumindest jede Möglichkeit der Qualverminderung beim Töten ausgeschöpft werden:
Die Tiere dürfen nach Religionsvorgaben der Juden und Muslime so auch nur "auf beste Weise" geschächtet werden.

Diese Internet-Seite will dazu beitragen mit Informationen , Daten, Fakten, Stellungnahmen und Gutachten, dass im Konsens mit den Gläubigen, diese positiven Religionsvorgaben auch im Alltagsgeschehen umgesetzt werden.

Wir danken Ihnen für Ihren Besuch,

Animal Protection Group
Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.

Arbeitsgruppe "Schächten mit Betäubung"

Dipl.Ing., MBA Ingo Marco Pannicke
OSTR Karola Baumann
Ulrich Dittmann
Adile Pannicke


Aus der Stellungnahme Herr.S. Dombrowski
Referat auf dem 3. Interdisziplinären Symposium
"Tiere ohne Rechte?"
Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder
26.3.1998-28.3.1998

"Es wäre endlich an der Zeit, das betäubungslose Schächten der Tiere als Unrecht sowie als
würdeloses und beschämendes Fehlverhalten der Menschen zu erkennen, wie es mit dem
Religionsgesetz des Zu-Tode-Steinigens, den Hexenverbrennungen, der Inquisition und der
Sklaverei- leider zu spät- geschah. Wenn menschliche Ansprüche und religiöse Forderungen in Gegensatz zur Menschenwärde geraten, sind wir auf Grund der Geschichtserkenntnis alle
aufgerufen, der Menschenwürde zum Durchbruch zu verhelfen. Es gibt weder eine jüdische noch eine islamische Religionsvorschrift, die das Betäuben der Schlachttiere verbietet und der
weltberühmte Oberrabbiner Dr. L.Stein schreibt in seinem rabbinisch-theologischen Gutachten
"Über das Schächten":
Es ist im mosaischen Religionsgesetz keine Spur zu finden, nach der das Töten eines zum Genuß
erlaubten Tieres mittels eines nach den strengen Regeln der Shechita auszuführenden Schnittes
in den Hals - Schächten - oder - Shechita zu geschechen habe oder gar, daß ein Tier, bei dem
diese Handlung unterlassen wurde zum Genusse verboten sei !

Es wäre die Pflicht eines jeden von ethischen Grundsätzen geleiteten und von Mitgefühl und
Tierliebe geprägten Menschen, seine Stimme gegen dieses himmelschreiende Unrecht an der
Kreatur zu erheben und ein generelles Verbot dieser scheuslichen anthropozentrischen
Überheblichkeit zu fordern.
Wir alle, die sich mit dieser Problematik auseinander setzen, müssen stark und konsequent
bleiben, damit die stumme, leidende Tierwelt nicht ihre Fürsprecher und die Menschheit nicht ihre
Menschenwürde verliert !


Den Gesamttext können Sie aus der Seite "Stellungnahmen jüd. Gemeinde" entnehmen.


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