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NEU - Unterschriftsaktion PAKT e.V. Bitte unter AKTUELL nachsehen. Danke !
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe.
Wenn bedingt durch Konsumverlangen der Menschen nach Fleisch, die so sehr gewünschte Qualvermeidung der sogenannten "Schächttiere" sich schon nicht verhindern lässt, muss zumindest jede Möglichkeit der Qualverminderung beim Töten ausgeschöpft werden: Die Tiere dürfen nach Religionsvorgaben der Juden und Muslime so auch nur "auf beste Weise" geschächtet werden.
Diese Internet-Seite will dazu beitragen mit Informationen , Daten, Fakten, Stellungnahmen und Gutachten, dass im Konsens mit den Gläubigen, diese positiven Religionsvorgaben auch im Alltagsgeschehen umgesetzt werden.
Wir danken Ihnen für Ihren Besuch,
Animal Protection Group Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.
Arbeitsgruppe "Schächten mit Betäubung"
Dipl.Ing., MBA Ingo Marco Pannicke OSTR Karola Baumann Ulrich Dittmann Adile Pannicke
Aus der Stellungnahme Herr.S. Dombrowski Referat auf dem 3. Interdisziplinären Symposium "Tiere ohne Rechte?" Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder 26.3.1998-28.3.1998
"Es wäre endlich an der Zeit, das betäubungslose Schächten der Tiere als Unrecht sowie als würdeloses und beschämendes Fehlverhalten der Menschen zu erkennen, wie es mit dem Religionsgesetz des Zu-Tode-Steinigens, den Hexenverbrennungen, der Inquisition und der Sklaverei- leider zu spät- geschah. Wenn menschliche Ansprüche und religiöse Forderungen in Gegensatz zur Menschenwärde geraten, sind wir auf Grund der Geschichtserkenntnis alle aufgerufen, der Menschenwürde zum Durchbruch zu verhelfen. Es gibt weder eine jüdische noch eine islamische Religionsvorschrift, die das Betäuben der Schlachttiere verbietet und der weltberühmte Oberrabbiner Dr. L.Stein schreibt in seinem rabbinisch-theologischen Gutachten "Über das Schächten": Es ist im mosaischen Religionsgesetz keine Spur zu finden, nach der das Töten eines zum Genuß erlaubten Tieres mittels eines nach den strengen Regeln der Shechita auszuführenden Schnittes in den Hals - Schächten - oder - Shechita zu geschechen habe oder gar, daß ein Tier, bei dem diese Handlung unterlassen wurde zum Genusse verboten sei !
Es wäre die Pflicht eines jeden von ethischen Grundsätzen geleiteten und von Mitgefühl und Tierliebe geprägten Menschen, seine Stimme gegen dieses himmelschreiende Unrecht an der Kreatur zu erheben und ein generelles Verbot dieser scheuslichen anthropozentrischen Überheblichkeit zu fordern. Wir alle, die sich mit dieser Problematik auseinander setzen, müssen stark und konsequent bleiben, damit die stumme, leidende Tierwelt nicht ihre Fürsprecher und die Menschheit nicht ihre Menschenwürde verliert !
Den Gesamttext können Sie aus der Seite "Stellungnahmen jüd. Gemeinde" entnehmen.
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